Um die Höhe von Zoll und Steuern zu ermitteln für Bestellungen aus China oder auch Hongkong, ist es notwendig den Warenwert zu betrachten. Es gibt hier zwar Ausnahmen, Informationen darüber müssen hier jedoch direkt beim deutschen Zoll eingeholt werden.
Herbei gilt es festzulegen, was ist überhaupt der Warenwert genau? Denn entgegen der gängigen Meinung ist der Warenwert mehr als der netto Artikelpreis. Er enthält ebenfalls die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes, sofern erhoben, und ebenso die Porto- und Beförderungskosten. Auch für Letztere gilt natürlich, sie werden nur dann eingerechnet, sofern sie auch anfallen. Allgemein gilt, ist der Warenwert von 22 Euro überschritten, dann fallen die Abgaben an, auch, wenn der Artikelpreis unter 22 Euro liegt. Ein Beispiel:
Artikelpreis: 20,90 €
Versandkosten: 6,00€
Gesamtwert: 26,90 €
Mit anderen Worten: In diesem Beispiel sind Abgaben fällig. Denn bedenken Sie: Der Begriff Warenwert deckt sich nicht mit dem Begriff des Zollwertes. Ergo, als gewerblicher Importeur fallen in der Regel Abgaben, also die Einfuhrsteuern und Zollkosten, an.
Weiter gilt, unabhängig davon in welcher Währung Sie zahlen, es gilt immer der offizielle Umrechnungskurs des deutschen Zolls. Das ist für die korrekte Berechnung der Steuer unerlässlich. Sie benötigen weitere Hilfe? Wir als China Import Agentur unterstützen Sie gern.