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Incoterms® Update 2020

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat ein Regelwerk für Incoterms® 2020 veröffentlicht, das 11 Incoterms® zeigt und erklärt.

In den Incoterms® 2020-Regeln werden die alten Incoterms® überarbeitet und an die neuesten Geschäftspraktiken angepasst. Die Regeln sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

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Unterschiede zwischen Incoterms® 2010 und 2020:

  • FCA (Free Carrier): Es ist jetzt möglich, eine „on-board“ Notiz auf dem Frachtbrief zu hinterlassen, bevor die Ware auf ein Schiff geladen wird.
  • Alle Incoterms®-Klauseln: Alle Kosten erscheinen jetzt einheitlich in A9 / B9.
  • CIP (Carriage and Insurance Paid to): Eine Versicherung mit dem Mindestschutz gemäß der Institutsfrachtklausel (A) ist jetzt erforderlich (alle Risiken vorbehaltlich der aufgeführten Ausschlüsse).
  • CIF (Cost, Insurance and Freight): Eine Versicherung mit dem Mindestschutz gemäß der Institutsfrachtklausel (C) ist jetzt erforderlich (gelistete Risiken, vorbehaltlich der aufgeführten Ausschlüsse).
  • FCA (Free Carrier), DAP (Delivered at Place), DPU (Delivered at Place Unloaded) und DDP (Delivered Duty Paid): Die Waren können ohne Beauftragung Dritter mit eigenen Transportmittel transportiert werden.
  • DAT (Delivered at Terminal): Der Name wurde in DPU (Delivered at Place Unloaded) geändert, um anzuzeigen, dass das Ziel alles sein kann und kein Terminal sein muss.
  • Mit den Incoterms® 2020 liegt die Verantwortung für sicherheitsrelevante Anforderungen und zusätzliche Kosten ausdrücklich beim Verkäufer.