Die Kommission hat als Beitrag im Kampf gegen das Coronavirus am 03.04.2020 beschlossen, den Anträgen der Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs auf eine vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer der Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern stattzugeben. Dadurch wird die Lieferung von dringend benötigter medizinischer Ausrüstung an Ärzte, Pflegepersonal und Patienten finanziell entlastet. Die Maßnahme betrifft Masken, Schutzausrüstung und Testkits sowie Beatmungsgeräte und andere medizinische Ausrüstung. Sie gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten, kann jedoch noch weiter verlängert werden.
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