Unter Verantwortung des Unternehmers hat der Gefahrgutbeauftragte im Rahmen der Tätigkeit des Unternehmens nach Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, die die Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger sicher stellen.
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Kattrepel 2, 20095 Hamburg
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